Hausarztpraxis an der Bahnstrasse

Informationen

Information zu Säureblockern z.B Pantoprazol oder Omeprazol

Viele Patientinnen und Patienten nehmen bereits seit Jahren sogenannte “Säureblocker” oder Protonenpumpeninhibitoren (PPI) wie Omeprazol, Pantoprazol, Esomeprazol, Lansoprazol und ähnliche Medikamente mit der Endung “-prazol”. Diese Medikamente reduzieren die Magensäureproduktion und helfen beispielsweise bei der Heilung von Entzündungen oder Geschwüren im Magen-Darm-Trakt. Seit ihrer Einführung in den 1990er Jahren hat die Verschreibung dieser Wirkstoffe erheblich zugenommen, was vermutlich zu Bedenken bei den gesetzlichen Krankenkassen geführt hat. Darüber hinaus wurde in jüngster Zeit klar, dass eine langfristige Anwendung dieser Medikamente zu unerwünschten Nebenwirkungen führen kann. Daher hat eine längerfristige Verschreibung dieser Medikamente strenge Vorschriften.

Um sicherzustellen, dass Ärzte diese Vorschriften einhalten, gibt es einen gewissen Druck seitens der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen: Wenn ein Arzt mehr Säureblocker verschreibt als die vorgegebene Quote, könnte er selbst finanzielle Konsequenzen tragen (Regress).

Die folgenden Krankheiten erlauben die Verschreibung von PPIs auf Kassenrezept:

  • Behandlung von akuten Magen- und Zwölffingerdarmgeschwüren

  • Kurzzeitbehandlung von Mageninfektionen mit Helicobacter pylori in Kombination mit geeigneten Antibiotika

  • Behandlung von durch Schmerzmittel verursachten Geschwüren im Verdauungstrakt

  • Vorbeugung von Geschwüren im Verdauungstrakt bei dauerhafter Schmerzmitteltherapie für Risikopatienten (über 65 Jahre, bestimmte Begleiterkrankungen)

  • Behandlung einer bestätigten Entzündung der Speiseröhre durch Säure-Reflux und Langzeitbehandlung dieser Erkrankung

  • Seltene bestätigte Erkrankungen, die eine Überproduktion von Magensäure verursachen

Wenn Sie glücklicherweise keine der oben genannten Krankheiten haben, ist eine Verordnung der Säureblocker auf Kassenrezept verschreiben. Das gilt insbesondere für Beschwerden wie Sodbrennen oder den Einsatz als “Magenschutz” während einer Schmerzmitteltherapie, es sei denn, Sie gehören zur Gruppe der Risikopatienten. Selbst wenn Sie in der Vergangenheit ein solches Medikament auf Kassenrezept erhalten haben, kann dies in Zukunft nicht mehr der Fall sein. Das gilt auch für Verschreibungen, die im Rahmen eines Krankenhausaufenthalts außerhalb der Indikationsliste erfolgen.

Sollte eine Säureblocker-Therapie aus anderen Gründen notwendig sein, müsste sie auf Privatrezept verordnet werden. In diesem Fall können Sie mit Kosten von etwa 30 Cent pro Tag rechnen.

Ich bitte um Ihr Verständnis dafür, dass ich aufgrund gesetzlicher Vorgaben verpflichtet bin, diese Richtlinien umzusetzen, unabhängig von der medizinischen Sinnhaftigkeit.

Nehmen Sie noch Neupatienten auf?“

Mit dieser Frage werden wir täglich mehrfach konfrontiert.

Wir haben noch gewisse Kapazitäten für neuzugezogene Patienten. Patienten aus Langen, Dreieich, Neu Isenburg, Mörfelden, die bereits einen Hausarzt haben und einen „Arztwechsel“ anstreben, können wir nicht aufnehmen. Die Umgebung ist bereits leider unterversorgt und man kann heutzutage (ironischerweise) schon froh sein, dass man überhaupt bei einem Hausarzt zur langfristigen Betreuung registriert ist.

Unabhängig von dieser Antwort gilt, dass jeder Patient im akuten Notfall medizinische Hilfe bekommt (soweit wie es uns möglich ist).

Dies könnte beispielsweise der akute Brustschmerz, akute Luftnot, neurologische Ausfälle oder auch ein „Hexenschuss“ sein. Dies beinhaltet jedoch nicht den Husten welcher seit „Jahren besteht“ und heute unbedingt/notfallmäßig abgeklärt werden muss.

Wir bitten daher um Verständnis.



Kann ich ein Physiotherapie-Rezept bekommen“

Ich versuche die Problematik mal laienhaft anschaulich zu machen.

Mit dieser Frage werden wir ebenfalls täglich konfrontiert und häufig sagt der Arzt „man habe kein Budget mehr für die Verordnung weiterer Heilmittel wie Physiotherapien“.

Die Krankenkassen sagen „sprechen Sie nochmal mit Ihrer Ärztin oder mit Ihrem Arzt. Nur diese entscheiden allein nach dem medizinischen Bedarf“

Ein Teufelskreis bzw. ein nicht endendes Dilemma.

Nun ist es so, dass jede Patientin bzw. jeder Patient, welcher nach einem Rezept fragt, eine medizinische Notwendigkeit für Physiotherapie respektive ausgeprägte Dringlichkeit in seinem Heilungsprozess sieht und wenn kein Rezept ausgehändigt wird, endet dies häufig in Dysthymie.

Wenn Sie sich mal die Frage stellen ob Sie z.B an Nacken -oder Lendenverspannungen leiden? Oder schmerzen dahingehend? So wird der beachtliche Großteil diese Frage mit Ja beantworten.

Ein dahingehend ausgebildeter Arzt wird in diesem Fall bei einer körperlichen Untersuchung mit Sicherheit Pathologien finden, welche ein Physiotherapie-Rezept rechtfertigen könnte.

Fakt ist aber leider auch, dass viele Patienten fälschlicherweise die Physiotherapie mit einer Massagebehandlung gleichsetzten. Dies ist keineswegs der Fall.

Die Kassenärztlichen Vereinigungen ermitteln für die Ärztinnen und Ärzte sogenannte Steuerungsvolumina oder anders gesagt „Budgets“. Diese richten sich zum Beispiel nach:

  • Patientenstruktur der Praxis

  • Was wird verordnet?

  • Wie viel wird verordnet?

Fakt ist leider, dass diese „Budgets“ ganz schnell im Verhältnis zur Nachfrage oder auch medizinischen Notwendigkeit aufgebraucht sind.

Von daher haben Sie bitte Verständnis, dass Physiotherapie-Rezepte vorwiegend den Patienten/Patientinnen vorbehalten sind, welche aufgrund der Aetas oder Erkrankungen nicht in der Lage sind Eigenübungen durchzuführen, oder für die Anschlussbehandlung von Operationen..

Nicht zu vergessen ist, dass viele körperliche Problematiken (Kandidat: Rückenverspannungen) häufig durch gezielte Eigenübungen und sportlicher Aktivität (Muskelaufbau) eigenständig in den Griff bekommen werden können. Sprechen Sie uns dazu gerne an.

eRezept


Das eRezept ersetzt ab dem 01.01.2024 aufgrund aktueller politischer Vorgabe das alte Rezept auf

rosa Papier. Nur rosa? Ja, vorerst schon. Lesen Sie den Text bitte aufmerksam, er beantwortet Ihnen

viele sicherlich berechtigte Rückfragen.


Was ändert sich für mich?

Sie bekommen ab sofort als Kassenpatient kein Papierrezept mehr, da alle Arzneimittel nun digital

verordnet werden müssen.


Wie löse ich mein eRezept ein?

Sie bestellen Ihr Rezept wie gewohnt per Mail, Telefon oder Homepage. Sie müssen anschließend

jedoch nicht mehr in die Praxis kommen, sondern können am Folgetag direkt in der Apotheke das

Rezept einlösen.

Der Apotheker sieht nach Einlesen Ihrer Versicherungskarte, dass ein Medikament für Sie hinterlegt

ist und händigt es Ihnen aus. Die Einlösung des eRezepts ist generell mit Ihrer Versicherungskarte

oder auch einer App möglich. Bei Störungen auch mit einem Ausdruck (QR-Code).


Wichtig:

Keine Karte-kein Rezept-keine Ausnahme!


Vor der ersten Verordnung im Quartal kommen Sie bitte zum Einlesen Ihrer Versichertenkarte in die

Praxis. Dies ist zwingend erforderlich, da nur auf diesem Wege der Versichertenstatus und eine

gültige Versicherung nachgewiesen werden kann. Und nur so ist die Ausstellung eines Rezeptes

möglich. Für Folgerezepte ist eine erneute Vorstellung in der Praxis nicht mehr notwendig. Sie

können wie oben beschrieben bestellt und am Folgetag in der Apotheke mit Ihrer Versicherungskarte abgeholt werden. (Bitte denken Sie daran, dass die Bestellungen z.B. vor einem Wochenende erst am Montag bearbeitet werden und Dienstag zur Verfügung stehen). Der zeitliche Abstand eines Tages ist notwendig, da das Team Ihre eRezepte im Laufe des Tages vorbereitet und diese dann abends nach der Sprechstunde ärztlicherseits noch überprüft und freigegeben werden müssen. Die Apotheke kann die eRezepte anschließend mit Hilfe Ihrer Versichertenkarte von einem zentralen Server herunterladen und weiterverarbeiten.


Wichtig:

Die Möglichkeit „mal eben kurz“ ein Rezept für Sie zu unterschreiben, entfällt aufgrund des

komplizierten elektronischen Signaturprozesses mit PIN-Eingabe des Arztes am Computer. Dies

würde eine ständige Unterbrechung der Sprechstunde bedeuten. Da die Versorgung von Patienten

immer Vorrang hat, bleiben die administrativen Dinge zum Sprechstundenende. Ist der Patient

aufgrund eines Anliegens in der Praxis und verordnet der Arzt aus der Sprechstunde heraus ein neues Medikament, so ist dieses Präparat natürlich durch den direkt durchgeführten Signaturprozess in der Apotheke zur Abholung bereit.


Ich bin Privatpatient. Was ändert sich für mich?

Als Privatpatient ändert sich vorerst nichts. Rezepte und Verordnungen werden weiterhin mittels

blauen Rezepts verordnet und wie gewohnt ausgedruckt.


Was ist Hilfs- und Heilmitteln (Physiotherapie, Rollator, Inkontinenzmaterial etc.)?

Hilfs- und Heilmittel müssen weiterhin klassisch auf ausgedruckten Rezepten verordnet werden.


Wie bekomme ich ein Medikament „aut idem“ (mit Kreuz) verordnet?

Wie auch bereits bei den ausgedruckten Rezepten können wir leider keine „Kreuzchen“ mehr setzen.

Sie erhalten selbstverständlich trotzdem Ihr Wunschmedikament. Hierzu gehen Sie in der Apotheke

in Vorleistung und reichen die Rechnung anschließend bei der Krankenkasse ein. Diese erstattet

Ihnen den Festbetrag, den der entsprechende Rabattvertrag vorsieht.


Anmerkung in eigener Sache (leider notwendig):

Die Umsetzung des eRezepts ist verpflichtend. Weder die Ärzte in der Praxis noch mein Team können etwas dafür. Ich verbitte mir ausdrücklich, dass der Frust über diese sicherlich noch nicht ausgereifte Neuerung an meinem Team ausgelassen werden.